Zum Inhalt springen

Darf mein Arbeitgeber mir den Nebenjob verbieten?

Eher ungewöhnlich, dass der Chef mehr Arbeit verbietet. Wenn man neben dem Hauptjob einen Nebenjob ergreifen will, dann kann das passieren. Manchmal verbietet der Chef den Nebenjob zu Recht.

Darf mein Arbeitgeber mir den Nebenjob verbieten?

In vielen Arbeitsverträgen gibt es eine Klausel, in der dem Arbeitnehmer die Aufnahme eines Nebenjobs untersagt wird. Grundsätzlich darf aber jeder frei einem Nebenjob nachgehen.

Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen, die man beachten sollte:

Nur wenn der Arbeitgeber begründete Zweifel anführen kann, dass der Nebenjob Dich von der zufriedenstellenden Erledigung des Hauptjobs abhält, darf er diesen untersagen.

Beliebter Nebenjob: Meinungsumfragen beantworten und Geld verdienen

Bezahlte Online-Umfragen sind Befragungen zu unterschiedlichen Themen, bei denen die Meinung oder die Vorlieben der Teilnehmer abgefragt werden. Da die Beantwortung der Fragen Zeit kostet, wird im Gegenzug vom ausführenden Unternehmen eine Vergütung angeboten. Damit soll der zeitliche Aufwand der Teilnehmer für die Beantwortung der Fragen entschädigt werden.

Die Auskunftspflicht

Es gibt eine Auskunftspflicht dem Arbeitgeber gegenüber. Man muss dem Arbeitgeber mitteilen, wenn man in der Freizeit einem Nebenjob nachgeht, und zwar vor Antritt des Nebenjobs. Sollte der Arbeitgeber den Nebenjob untersagen, kann man das Recht auf einen Nebenjob einklagen.

Klauseln im Arbeitsvertrag, die grundsätzlich die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung untersagen, sind meist nicht zulässig.

Für ein freundliches und respektvolles Miteinander ist es jedoch besser, Nebenbeschäftigungen grundsätzlich mitzuteilen. Im Zweifelsfall befindest Du dich dann auf der sicheren Seite und in den meisten Fällen muss der Chef den Nebenjob sowieso genehmigen.

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst dagegen müssen sich immer an die Auskunftspflicht halten. Wenn man der Auskunftspflicht nicht nachkommt, führt das zu einer Abmahnung. Erst wenn man auch weiter einem nicht genehmigten Nebenjob nachgeht oder die Arbeitsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist, hat der Chef das Recht, Dir zu kündigen.

Genehmigungsfreie Nebenjobs

Es gibt aber auch Nebenjobs, die keiner Genehmigung durch den Arbeitgeber bedürfen. Die folgenden Tätigkeiten kann man jederzeit ausführen:

Du hast noch offene Fragen? Dann schreib uns einen Kommentar!

Quellen:

Bild: StockLite/shutterstock.com

Team Arbeit

Die ZENTRALE Community bereitet Inhalte, Themen und Perspektiven so auf, dass sie Orientierung bieten, neue Impulse liefern und den Austausch fördern. Dabei steht die Relevanz für die Community im Mittelpunkt.

Magazin

Magazin

Team Arbeit

Team Arbeit

Angebote