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Cannabisgesetz: Änderungen für Patienten

von Redaktion
Cannabisgesetz: Änderungen für Patienten
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Das deutsche Cannabisgesetz (CanG) bringt auch für Patienten Neuerungen. Während manche Regelungen dadurch gelockert werden, geht das Gesetz vielen Interessensvertretern aber nicht weit genug. Wir geben einen Überblick.

Cannabisgesetz: Was ändert sich für Patienten?

Die öffentliche Diskussion rund um die Legalisierung von Cannabis in Deutschland dreht sich meist um den Anbau, Besitz und Konsum für den privaten Gebrauch. Das „Konsumcannabisgesetz“ (KCanG ) ist aber nur einer von zwei Bestandteilen. Das andere ist das Medizinalcannabisgesetz (MedCanG).

Bereits seit 2017 können Ärzte Cannabis als Medizin verschreiben. Dazu gehören getrocknete Cannabisblüten und -extrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon. Die Hürden sind hier bislang aber hoch. So kommt es nur für bestimmte Krankheiten zum Einsatz und der Arzt muss überzeugt sein, dass andere Mittel ausgeschöpft sind oder nicht verfügbar sind und Cannabis die richtige Option ist. Siehe dazu § 31 Absatz 6 SGB.

Damit nicht genug: Auch die Krankenkasse muss zustimmen – und tut das in vielen Fällen nicht. Nicht zuletzt fällt Cannabis bislang in die Kategorie der Betäubungsmittel, was den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten enorm erhöht.

Einige dieser Punkte verbessert das kommende Gesetz, während andere unangetastet bleiben. Manche Regelung verschlechtert gar die Situation im Vergleich zu vorher.

Das wird besser

Das bleibt gleich

Das wird schlechter

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