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Cannabis Gesetze

von Redaktion
Cannabis Gesetze
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Veröffentlicht:

Auf dem Weg zur Cannabislegalisierung

Der Deutsche Bundestag hat ein Cannabisgesetz (CanG) mit zwei Bestandteilen verabschiedet:

  1. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG). Es regelt, wer unter welchen Umständen Cannabis anbauen und konsumieren darf. Hier geht es um nicht-kommerzielle Angebote wie den privaten Anbau und „Anbauvereinigungen“ (auch als Cannabis Clubs bekannt).
  2. Das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) wiederum legt fest, wie Cannabisprodukte verschrieben werden können. Es baut auf bisher schon geltende Regeln auf. Die größte Veränderung ist es, Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel einzustufen.

Was fehlt: Ein Gesetz für einen freien, kommerziellen Markt für Cannabisprodukte. Das war ursprünglich das Ziel der aktuellen Bundesregierung. Davon musste die Ampelkoalition allerdings abrücken. Der Grund: internationale und europäische Verträge und Vereinbarungen lassen eine komplette Legalisierung derzeit nicht zu.

Stattdessen setzt die Bundesregierung zunächst auf ein Zwei-Säulen-Modell:

  1. Es besteht erstens aus dem nun beschlossenen Cannabisgesetz. Demnach sind privater Besitz, Konsum und Anbau von Cannabis im Rahmen bestimmter Regeln und Vorschriften ab 1. April 2024 erlaubt. Cannabis Clubs folgen zum 1. Juli 2024.
  2. Zweitens sind wissenschaftlich begleitete Projekte in verschiedenen Regionen Deutschlands geplant: Sie sollen Anhaltspunkte für eine vollkommene Legalisierung von Cannabis liefern.

Wichtiger Hinweis: Bei Detailfragen sollten Sie immer den Gesetzestext als Quelle heranziehen oder sich fachlich beraten lassen.

Begründung des Gesetzes

Stellt sich noch die wichtige Frage, warum Cannabis überhaupt legalisiert werden soll. Auch darauf geht der Gesetzentwurf in seiner Begründung ausführlich ein.

„Das Gesetz zielt darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten soll die Qualität von Konsumcannabis kontrolliert und die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert werden.“

Aus der Begründung für das CanAnbauG und MedCanG

So geht es jetzt aktuell weiter

In einer Cannabis Timeline zeigen wir, wie es mit der Cannabis-Legalisierung in Deutschland weitergeht. Weiterhin haben wir Stellungnahmen von Fachverbänden (Cannabis Meinungen) analysiert und zeigen die Highlights.

Weitere interessante Fakten und Aussagen aus der Begründung:

Privater Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis

Allerdings gelten Einschränkungen: So bleibt etwa der Konsum in der Öffentlichkeit verboten, genauso wie der Konsum in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen. Letzteres kann mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden (§5, Absatz 2, KCanG).

Regeln für Cannabis Clubs („Anbauvereinigungen“)

Gesundheits- und Jugendschutz

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat laut Gesetzesentwurf hohe Priorität. So ist, wie oben schon erwähnt, der Konsum von Cannabis in deren Anwesenheit verboten, bei Verstößen drohen Bußgelder bis 30.000 Euro (§5 Abs. 2).

Weitere Punkte:

Medizinisches Cannabis

Für Patienten:

Für Ärzte:

Für Apotheken:

Für Hersteller:

Cannabis Gesetz: Meinungen

Deutschland ist auf dem Weg zur Cannabislegalisierung. Derzeit gibt es einen Gesetzentwurf für ein Cannabisgesetz (CanG) mit zwei Bestandteilen:

  1. Das Cannabis-Anbaugesetz (CanAnbauG) regelt, wer unter welchen Umständen Cannabis anbauen und konsumieren darf.
  2. Das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) wiederum legt fest, wie Cannabisprodukte verschrieben werden können.

Das Bundesgesundheitsministerium hat den Gesetzesentwurf Anfang Juli veröffentlicht, um Meinungen von Interessensvertretern und Fachleuten einzuholen.

Diese haben sich mit oftmals ausführlichen Stellungnahmen zurückgemeldet oder gleich einen Gegenentwurf für das CanG vorgestellt.

Highlights aus den Stellungnahmen

Georg Wurth, Deutscher Hanfverband

„Wenn die Anbauclubs einen möglichst großen Teil des Schwarzmarktes verdrängen sollen, darf man keine sinnlosen Hürden erfinden, sondern nur notwendige Vorschriften machen und muss ansonsten den Weg ebnen.“

Bundesverband Cannabiswirtschaft

„Dem in den vergangenen Jahren stark wachsenden Markt an nicht-psychoaktiven Cannabinoid-Produkten wird in diesem Entwurf leider keinerlei Aufmerksamkeit gewidmet. Damit wird die Rechtsunsicherheit auch im Bereich der CBD et al. Produkte aufrechterhalten und auch in diesem Umfeld ein Standortnachteil für die deutsche Wirtschaft manifestiert.“

Verband der Cannabis-versorgenden Apotheken

„Insgesamt geht der Entwurf an vielen Stellen in die richtige Richtung und schafft Erleichterungen für die Versorgung mit Medizinalcannabis. Der VCA begrüßt insbesondere die Herausnahme von Cannabis zu medizinischen Zwecken aus dem BtMG (Betäubungsmittelgesetz).“

Bund deutscher Cannabis-Patienten

„Wer sich Insulin spritzen muss, wird vom Gesetz auch nicht wie ein vermeintlicher „Insulin-Junkie“ behandelt, sondern darf dies an jedem Ort vornehmen. Uns geht es darum, Cannabispatientinnen und -patienten nicht wie „Raucher“ oder „Kiffer“ zu behandeln.“

Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs:

„Den als Referentenentwurf des BMG vorgestellten Vorschlag für eine Neuregelung lehnen wir als verfassungswidrig überstreng und vermeidbar kompliziert ab. Der Entwurf stellt Konsumentinnen und Konsumenten von Cannabis als Predatoren dar, von denen grundsätzlich gewaltige Risiken für Kinder und Jugendliche ausgehen und unterstellt ihnen eine grundsätzliche Neigung zu rechtswidrigem Verhalten, insbesondere notorischen Willen zur widerrechtlichen Weitergabe von Genusscannabis. Diese Einschätzung ist realitätsfern.“

Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen:

„Der BPC begrüßt die klare rechtliche Abgrenzung von medizinischem zu nicht-medizinischem Cannabis. Denn durch die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für den verantwortungsvollen Umgang von Konsument:innen mit nicht-medizinischem Cannabis darf die Versorgung von Patient:innen mit Cannabisarzneimitteln nicht eingeschränkt oder gefährdet werden. Vielmehr muss die Gelegenheit genutzt werden, die Regularien des pharmazeutischen Cannabis nachzubessern.“

Vier Stellungnahmen und ihre wichtigsten Aussagen

Wir haben uns die Stellungnahmen angesehen und fassen hier Punkte zusammen, die uns besonders aufgefallen sind.

Deutscher Hanfverband

Hier findet sich die komplette Stellungnahme …

Branchenverband Cannabis-Wirtschaft

Hier findet sich die komplette Stellungnahme …

Bund deutscher Cannabis-Patienten

Hier findet sich die komplette Stellungnahme …

Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs

Hier findet sich die komplette Stellungnahme …

Weitere Stellungnahmen auf einen Blick

Redaktion

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