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Welche Unternehmensformen gibt es?

Vor der Unternehmensgründung steht die Wahl der Unternehmensform. Hier erfahren Sie, welche Unternehmensformen es gibt und welche Vor- und Nachteile sie mit sich bringen.

Was ist eine Unternehmensform?

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, besteht einer der ersten Schritte in der Wahl der Unternehmensform. Die Entscheidung für eine Unternehmensform, auch als Rechtsform bezeichnet, hat weitreichende Konsequenzen. Von der gewählten Unternehmensform hängt unter anderem ab, wie das Unternehmen besteuert wird, wie sich die Führungskompetenzen verteilen und welche Voraussetzungen für die Haftung gegeben sind.

Gründern stehen nur eine begrenzte Anzahl von Unternehmensformen zur Auswahl. Neben Einzelunternehmern wie Freiberuflern, Kleingewerbetreibenden und eingetragenen Kaufleuten gibt es zwei große Gruppen: die Personengesellschaften und die Kapitalgesellschaften. Zu den Personengesellschaften gehören die GbR, die OHG, die KG sowie die Mischform GmbH & Co. KG. Zu den Kapitalgesellschaften zählen die GmbH, die UG (haftungsbeschränkt), die AG und die britische Unternehmensform Limited (Ldt.).

Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen wird, wie der Name bereits andeutet, von einem Unternehmer allein geführt. In erster Linie eignet sich diese Unternehmensform für Freiberufler und Kleingewerbetreibende (häufig von Zuhause aus). Die Gründung ist sehr unkompliziert: Freiberufler müssen sich lediglich beim Finanzamt melden, Gewerbetreibende melden sich beim Gewerbeamt an.

Vorteile eines Einzelunternehmens:

Nachteile eines Einzelunternehmens:

Einzelunternehmen im Überblick:

E.K. (Eingetragener Kaufmann)

Das Kürzel e.K. steht für eingetragener Kaufmann. Auch bei dieser Unternehmensform handelt es sich um ein Einzelunternehmen. Der wesentliche Unterschied zum Kleingewerbetreibenden besteht darin, dass der Kaufmann oder die Kauffrau dem Handelsgesetzbuch unterliegt und das Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen muss.

Vorteile des e.K.:

Nachteile des e.K.:

e.K. im Überblick:

GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, gehört zu den Personengesellschaften. Sie entsteht, wenn sich zwei oder mehr Gesellschafter mit einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen. Die GbR als Unternehmensform steht Freiberuflern und Gewerbetreibenden offen, nicht aber für eine kaufmännische Tätigkeit.

Vorteile einer GbR:

Nachteile einer GbR:

Überblick GbR:

OHG

Die Offene Handelsgesellschaft oder OHG ist eine gemeinschaftliche Firma zum Betrieb eines Handelsunternehmens. Es handelt sich um die kaufmännische Parallele zur GbR.

Vorteile einer OHG:

Nachteile einer OHG:

Überblick OHG:

KG

Bei der Kommanditgesellschaft handelt es sich um eine Sonderform der OHG. Sie besteht aus zwei Gesellschaftergruppen mit unterschiedlicher Haftung: Kommanditisten beteiligen sich finanziell am Unternehmen, ihre Haftung ist auf die Höhe ihrer Einlagen beschränkt, teilweise sogar ausgeschlossen. Der Komplementär führt das Geschäft und steht in der unbeschränkten Haftpflicht.

Vorteile einer KG:

Nachteile einer KG:

Überblick KG:

GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) genießt ein hohes Ansehen. Die Gründung ist jedoch relativ aufwendig sowie zeit- und kostenintensiv. Jeder Gründer muss ein Stammkapital von 25.000 Euro nachweisen. Ein großer Vorteil dieser Unternehmensform ist die beschränkte Haftpflicht: Die Gesellschafter haften in der Regel nur bis zur Höhe der Einlagen, die sie ins Geschäft eingebracht haben.

Vorteile einer GmbH:

Nachteile einer GmbH:

GmbH im Überblick :

UG (haftungsbeschränkt)

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH. Sie bietet die gleichen Haftungsbeschränkungen, kann aber schon mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden.

Vorteile einer UG:

Nachteile einer UG:

UG im Überblick:

AG

Bei der Aktiengesellschaft (AG) werden die Geschäftsanteile in Form von Aktien an Aktionäre verteilt. Gründen Sie die AG als Einzelperson, halten Sie 100 Prozent der Aktienanteile. Bei mehreren Anteilshaltern teilt sich die Führung der AG in drei Organe: Vorstand, Hauptversammlung und Aufsichtsrat. Der Vorstand führt das operative Geschäft und ist dem Aufsichtsrat gegenüber verantwortlich. Der Aufsichtsrat muss aus mindestens drei natürlichen Personen bestehen. Die Hauptversammlung der Aktionäre kann nicht in das operative Geschäft eingreifen, einem Vorstandsmitglied jedoch das Vertrauen entziehen, sofern sich dafür die Mehrheit der Stimmen findet. Bei der Führung der AG ist das Aktiengesetz zu beachten.

Vorteile einer AG:

Nachteile einer AG:

AG im Überblick:

Ltd. (Limited Company)

Die Limited Company, abgekürzt Ltd., ist eine britische Unternehmensform. Die europäische Niederlassungsfreiheit ermöglicht es, auch in Deutschland Unternehmen der Rechtsform Ldt. zu gründen. Der Unternehmenssitz muss sich jedoch in Großbritannien befinden, zudem unterliegt diese Unternehmensform dem britischen Recht. Ist das Unternehmen vorrangig in Deutschland tätig, zahlt es seine Steuern allerdings hierzulande.

Vorteile einer Ltd.:

Nachteile einer Ldt.:

Ldt. im Überblick:

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