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Krankenversicherung kündigen: Wichtige Infos zur richtigen Umsetzung und den Fristen

von Redaktion

Richtige Kündigung der Mitgliedschaft bei der Krankenkasse

Entscheidet sich der Versicherte für die Kündigung der Krankenkasse, weil er zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse oder zur privaten Krankenversicherung wechseln möchte, müssen bestimmte verwaltungstechnische und gesetzliche Regelungen beachtet werden.

In Deutschland besteht Kranken­versicherungs­pflicht sowie das Verbot der mehrfachen Krankenvollversicherung. Demnach ist das Austreten aus einer Kranken­versicherung nur möglich, sofern ein lückenloser Versicherungs­schutz garantiert und gleichzeitig eine Überversicherung vermieden wird. Werden jedoch die vorgegebenen Fristen und Richtlinien eingehalten, ist das Kündigen in der Regel problemlos.

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Zum Krankenkassenvergleichhttps://gesundheit.zentrale.de/wp-content/uploads/kuendigung-vorbereiten.pngKündigung in 2 SchrittenKündigung: Was zu beachten istSonderkündigungsrechtGesetzliche Krankenversicherung TestGesetzliche Krankenversicherung BeitragGesetzliche Krankenversicherung GrenzeDie Krankenkasse in zwei Schritten kündigenGrundsätzlich unterscheidet man im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zwischen folgenden Arten des Kündigens und den entsprechenden Kündigungsfristen:

Kündigungsart Bedingung Kündigungsfrist Krankenkasse
ordentliche Kündigung Mindestbindungszeit von 18 Monaten wurde erfüllt (ab 2021: 12 Monate) zwei Monate bis zum Monatsende*
außerordentliche Kündigung sofern die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder erstmalig erhöht bzw. bereits angekündigte Prämien einstellt oder reduziert zwei Monate bis zum Monatsende*, Mindestbindungszeit muss nicht erfüllt sein

*Beispiel: Wenn die Mitgliedschaft in der neuen Kasse am 01.10. beginnen soll, so muss bei der alten Kasse bis spätestens 31.07. gekündigt werden.

Wie gehe ich bei der Kündigung vor?

1. Beendigung der Mitgliedschaft in der alten Krankenkasse

2. Vertragsende wirksam werden lassen

Vorsicht bei Versicherten in einem Wahltarif: Hier beträgt die Mindestbindungszeit meist drei Jahre. Erst nach Ablauf dieser Frist ist ein ordentliches Vertragsende bei der Krankenkasse möglich!

Ausnahmen im Wahltarif

Die 18-monatige Bindungsfrist im Wahltarif gilt nicht, sofern:

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Rechenhilfe - Krankenkasse Kündigungsfrist

Sie kündigen im Ihre Mitgliedschaft endet zum
Januar 31. März
Februar 30. April
März 31. Mai
April 30. Juni
Mai 31. Juli
Juni 31. August
Juli 30. September
August 31. Oktober
September 30. November
Oktober 31. Dezember
November 31. Januar
Dezember 28. Februar (29. Februar in Schaltjahren)

Die Krankenkassen Kündigungsfrist zum übernächsten Kalendermonat gilt sowohl für die ordentliche als auch für die außerordentliche Kündigung! Im Internet kursieren entsprechende Muster bzw. Musterbriefe zur Kündigung einer Krankenversicherung.

Zum Vergleich hier noch die PKV-Kündigungsfristen und Regelungen für Mitglieder der privaten Krankenversicherung.

Die Gesetzliche Krankenkasse richtig kün­di­gen - Was zu beachten ist

Die Mitgliedschaft in einer neuen Kranken­versicherung ist nur möglich, sofern die Kündigungs­bestätigung der alten Krankenkasse vorliegt. Damit soll vermieden werden, dass sich Versicherte vorsorglich bei mehre­ren Krankenkassen gleichzeitig anmelden. Die Kündigung wird zudem nur wirksam, sofern zwischen dem Austritt aus der alten Krankenkasse und der Aufnahme in die neue Kranken­kasse maximal zwei Mona­te liegen. Damit soll die Einhaltung der gesetzlichen Kranken­versicherungs­pflicht sichergestellt werden.

Krankenkasse kündigen

Das Sonderkündigungsrecht richtig nutzen

Durch die Einführung des Gesundheitsfonds seit dem 1. Januar 2009 gelten neue Bestimmungen für das außerordentliche Kündigungsrecht in der gesetzlichen Kranken­kasse. Sofern die Kran­ken­kasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht, besitzt der Kunde das Recht einer Sonderkündigung und kann somit die Kasse auch vor Ablauf der Mindest­­vertragslaufzeit verlassen. Dieses Recht gilt gleichermaßen, sofern Zahlungen von Prämien plötzlich eingestellt oder reduziert werden.

Die Krankenkasse ist verpflichtet, den Versicherten einen Monat vor Erhebung des Zusatzbeitrages zu informieren und auf das Sonderkündigungsrecht zu verweisen. Für eine Sonderkündigung müssen Versicherte folgende Fristen beachten:

Des Weiteren gelten folgende Regelungen hinsichtlich einer Sonderkündigung:

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