Das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Universität Siegen analysieren im Rahmen des Forschungsprojekts "UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen", wie inklusiv Städte und Gemeinden in Deutschland tatsächlich sind. Anlass ist die seit 2009 geltende UN-Behindertenrechtskonvention, die Kommunen verpflichtet, Barrierefreiheit und Teilhabe für Menschen mit und ohne Behinderungen sowie aller Altersgruppen sicherzustellen. Das Projekt beleuchtet bestehende Hürden, Erfolgsfaktoren und rechtliche Verpflichtungen der Kommunen.
ZENTRALE Überblick
- UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet seit 2009 zu umfassender Inklusion in Kommunen
- Forschungsprojekt untersucht Barrierefreiheit, Unterstützungsdienste und rechtliche Umsetzung vor Ort
- Ergebnisse werden am 16. Juni 2025 in einem digitalen Pressegespräch vorgestellt
Hintergrund: Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 verbindliches Recht in Deutschland. Sie verpflichtet Städte und Gemeinden, barrierefreie Wohnungen, zugängliche Ämter und Schulen sowie flexible Unterstützungsdienste bereitzustellen. Ziel ist ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben - unabhängig von Alter oder individuellen Einschränkungen.
Forschungsprojekt: Ziele und Fragestellungen
Im Mittelpunkt des Forschungsprojekts steht die Frage, wie weit die Umsetzung der Konvention in deutschen Kommunen tatsächlich fortgeschritten ist. Untersucht werden:
- Der Stand der Barrierefreiheit im Wohnungsbau, in öffentlichen Gebäuden und Bildungseinrichtungen
- Die Verfügbarkeit und Qualität von Unterstützungsdiensten für ein selbstbestimmtes Leben
- Rechtliche Verpflichtungen und deren praktische Umsetzung vor Ort
- Hürden und Erfolgsfaktoren bei der Verwirklichung von Inklusion
Präsentation der Ergebnisse und Ansprechpartner
Die Ergebnisse des Projekts werden am 16. Juni 2025 von zentralen Expertinnen und Experten im Rahmen eines digitalen Pressegesprächs vorgestellt. Gesprächspartner sind:
- Dr. Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte
- Prof. Dr. Albrecht Rohrmann, Sprecher des Zentrums für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste der Universität Siegen
- Manuela Scharf, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Senior/innen der Landeshauptstadt Dresden
Eine Anmeldung zum Pressegespräch ist per E-Mail an sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de erforderlich. Nach der Anmeldung wird der Veranstaltungslink zugesandt.
Bedeutung für Kommunen und Gesellschaft
Das Forschungsprojekt liefert Kommunen konkrete Hinweise, wie sie die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention besser umsetzen können. Es zeigt auf, welche Maßnahmen rechtlich verpflichtend sind und wie Barrieren abgebaut werden können. Ziel ist es, die Inklusion vor Ort messbar zu verbessern und den Austausch über bewährte Praxisbeispiele zu fördern.
Welche Erfahrungen und Einschätzungen hat die ZENTRALE Community zur Umsetzung von Inklusion und Barrierefreiheit in deutschen Kommunen? Wo bestehen aus Sicht der Betroffenen die größten Herausforderungen?