Leistungen & Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung Pflegesachleistungen bezeichnen eine Art der Leistungserbringung der gesetzlichen Pflegeversicherung durch professionelle Pflegefachkräfte in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung.

Anders als beim Pflegegeld erhalten die pflegebedürftigen Personen keine direkten Zahlungen aus der Pflegeversicherung. Bei den Pflegesachleistungen handelt es sich um „Naturalleistungen“.

Die Pflegekasse schließt einen Vertrag mit einer Pflegeeinrichtung, welche dann die Leistungen für den Versicherten erbringt. Dabei kommt es zu einer direkten Finanzierung.

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häusliche PflegeLeistungen nach Gesetz„Poolen“ von LeistungenPflegesachleistungen bei häuslicher PflegeDer Anspruch auf Pflegesachleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung wird nach Antragstellung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft.

In der häuslichen Pflege dienen die Pflegesachleistungen der Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes. Die Höhe der Leistungen unterscheiden sich von denen der Sachleistungen bei stationärer Pflege im Pflegeheim.Was leistet die Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege?Die Höhe der maximal erbrachten Leistungen hängt von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen ab. Alle Kosten, die über der festgelegten Leistungs­obergrenze liegen, müssen vom Versicherten selbst getragen werden. Da der finanzielle Aufwand für eine professionelle Pflege größer ist als bei der Pflege durch einen Angehörigen, liegen die Obergrenzen der Pflege­sachleistungen oberhalb der monatlichen Höhe des Pflegegeldes. Aufgrund der Gesundheitsreform der großen Koalition 2008 steigen die Pflegesachleistungen, mit Ausnahme der Zahlungen im Härtefall, zum 1.Januar 2012 noch einmal an.

Leistungskomplexe von Pflegediensten

Einzelne pflegerische Tätigkeiten werden zu verschiedenen Leistungskomplexen zusammengefasst. Dies sind zum Beispiel:

  • Große Toilettte / Vollbad
  • Kleine Toilette
  • Transfer / An- und Auskleiden
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • Mobilisation
Höhe der Pflegesachleistungen ab 1. Juli 2008 ab 2010 ab 2012 ab 2013 seit 2015
Pflegestufe "0" 0 Euro 0 Euro 0 Euro 225 Euro 231 Euro
Pflegestufe I 420 Euro 440 Euro 450 Euro 450 Euro 468 Euro
Pflegestufe I + Demenz 420 Euro 440 Euro 450 Euro 665 Euro 689 Euro
Pflegestufe II 980 Euro 1.040 Euro 1.100 Euro 1.100 Euro 1.144 Euro
Pflegestufe II + Demenz 980 Euro 1.040 Euro 1.100 Euro 1.250 Euro 1.298 Euro
Pflegestufe III 1.470 Euro 1.510 Euro 1.550 Euro 1.550 Euro 1.612 Euro
Pflegestufe III + Härtefall 1.918 Euro 1.918 Euro 1.918 Euro 1.918 Euro 1.612 Euro

Leistungen durch Gesetze zugesichertDie versicherten Personen haben dabei Anspruch auf verschiedene Hilfeleistungen, die im Gesetz als Leistungspakete zusammengefasst werden. Jeder Pflegedienst muss sicherstellen, diese Leistungspakete mit Hilfe des geeigneten Personals erbringen zu können. Die Qualitätssicherung übernimmt der MDK, der jederzeit Kontrollen durchführen kann. Die erbrachten Leistungen werden dann pauschal pro Leistungspaket von der Pflegekasse vergütet.Zugesicherte LeistungenWaschen, An- und AuskleidenMobilisierung und Hilfe bei der MobilitätEssenszubereitung und Hilfe beim EssenHilfe beim Toilettengang etc.

Checklisten – zum Download

Das „Poolen“ von LeistungenPoolen' ist das Zusammenlegen von Leistungen eines Pflegebedürftigen mit den Leistungen von anderen Pflegebedürftigen. Dies wird zum Beispiel häufig von den Mitbewohnern und Mitbewohnerinnen in Senioren-WG's in Anspruch genommen, da dadurch mehr Zeit für Zuwendungen entsteht. In einem Wohnhaus oder einer Wohngemeinschaft kümmert sich oft ein zugelassener Pflegedienst und nicht verschiedene Dienste um mehrere Pflegebedürftige. Dadurch können Zeit und Geld gespart werden, von dem dann zusätzliche Betreuungsleistungen bezahlt werden können. Die entstehenden Reserven beim Pflegedienst dürfen nur für  Personen ausgegeben werden, die am Pool beteiligt sind.

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