Minijob-Zentrale: Kontakt, Aufgaben, Service und Bedeutung
ZENTRALE Überblick
Zentrale Meldestelle für alle Minijobs in Deutschland
Verantwortlich für Anmeldung, Beitragsabführung und Verwaltung von Sozialversicherungsbeiträgen
Führt das Haushaltsscheck-Verfahren für Minijobs in Privathaushalten durch
Meldet Minijobs in Privathaushalten zur gesetzlichen Unfallversicherung an
Bietet umfassende Beratung und Service für Arbeitgeber und Minijobber
Monatliche Verdienstgrenze für Minijobs 2025: 556 Euro (6.672 Euro jährlich)
Ihr Kontakt zur Minijob-Zentrale
Sie haben Fragen oder Anliegen zum Thema Minijob? Die Expertinnen und Experten der Minijob-Zentrale beraten Sie gerne – ob telefonisch oder schriftlich. Nutzen Sie dafür das Kontaktformular, rufen Sie uns an oder lassen Sie sich zurückrufen. Egal, welchen Weg Sie wählen: Der Kontakt zur Minijob-Zentrale ist einfach, bequem und schnell. Sie sind Journalist oder Redakteurin und möchten im Rahmen Ihrer Tätigkeit eine offizielle Presseanfrage an die Minijob-Zentrale stellen? In unserem Pressebereich finden Sie weitere Informationen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website.
Aufgaben der Minijob-Zentrale
Die Minijob-Zentrale übernimmt die komplette Abwicklung rund um geringfügige Beschäftigungen. Dazu gehören:
Anmeldung und Abrechnung: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Minijobber bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Die Zentrale nimmt die Meldungen zur Sozialversicherung entgegen, zieht die Beiträge ein und leitet sie an die zuständigen Versicherungsträger weiter.
Haushaltsscheck-Verfahren: Für Minijobs in Privathaushalten gibt es ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren, das sogenannte Haushaltsscheck-Verfahren.
Unfallversicherung: Minijobs in Privathaushalten werden automatisch zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet.
Service und Beratung: Die Minijob-Zentrale informiert und berät sowohl Arbeitgeber als auch Minijobber zu allen Fragen rund um Meldung, Beiträge, Versicherungen und Arbeitsrechte.
Haushaltsjob-Börse: Als offizielles Stellenportal vermittelt die Minijob-Zentrale Jobs in Privathaushalten.
Sozialversicherung und Beiträge
Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber zahlen die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Unfallversicherung an die Minijob-Zentrale. Bei der Rentenversicherung beteiligt sich der Minijobber mit einem Eigenanteil, der vom Lohn einbehalten wird.
Pauschalversteuerung: Die Minijob-Zentrale zieht die einheitliche Pauschsteuer für geringfügige Beschäftigungen ein und leitet sie an das Bundeszentralamt für Steuern weiter.
Kurzfristige Minijobs: Bei kurzfristigen Beschäftigungen sind die Sozialabgaben geringer als bei Minijobs mit Verdienstgrenze.
Arbeitsrechte im Minijob
Minijobber haben grundsätzlich die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte, etwa beim Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz und Mindestlohn. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber ein schriftlicher Nachweis der Arbeitsbedingungen muss spätestens einen Monat nach Beginn ausgehändigt werden.
Service und Kontakt
Die Minijob-Zentrale bietet umfangreiche Informations- und Beratungsangebote - telefonisch, per E-Mail und über Online-Formulare. Sie stellt außerdem zahlreiche Broschüren, Tools und Formulare für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereit. Sie sorgt für einen reibungslosen Ablauf und rechtssichere Abwicklung aller geringfügigen Beschäftigungen in Deutschland. Sie ist zentrale Anlaufstelle für Arbeitgeber und Minijobber, übernimmt die komplette Verwaltung und bietet umfassende Beratung sowie digitale Services rund um das Thema Minijob.