Minijob-Zentrale

Minijob-Zentrale: Kontakt, Aufgaben, Service und Bedeutung

Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen – sogenannte Minijobs – in Deutschland. Sie ist eine Abteilung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und betreut aktuell rund 6,9 Millionen Minijobberinnen und Minijobber sowie über 2,1 Millionen Arbeitgeber.

ZENTRALE Überblick

  • Zentrale Meldestelle für alle Minijobs in Deutschland
  • Verantwortlich für Anmeldung, Beitragsabführung und Verwaltung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Führt das Haushaltsscheck-Verfahren für Minijobs in Privathaushalten durch
  • Meldet Minijobs in Privathaushalten zur gesetzlichen Unfallversicherung an
  • Bietet umfassende Beratung und Service für Arbeitgeber und Minijobber
  • Monatliche Verdienstgrenze für Minijobs 2025: 556 Euro (6.672 Euro jährlich)

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Aufgaben der Minijob-Zentrale

Die Minijob-Zentrale übernimmt die komplette Abwicklung rund um geringfügige Beschäftigungen. Dazu gehören:

  • Anmeldung und Abrechnung: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Minijobber bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Die Zentrale nimmt die Meldungen zur Sozialversicherung entgegen, zieht die Beiträge ein und leitet sie an die zuständigen Versicherungsträger weiter.
  • Haushaltsscheck-Verfahren: Für Minijobs in Privathaushalten gibt es ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren, das sogenannte Haushaltsscheck-Verfahren.
  • Unfallversicherung: Minijobs in Privathaushalten werden automatisch zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet.
  • Service und Beratung: Die Minijob-Zentrale informiert und berät sowohl Arbeitgeber als auch Minijobber zu allen Fragen rund um Meldung, Beiträge, Versicherungen und Arbeitsrechte.
  • Haushaltsjob-Börse: Als offizielles Stellenportal vermittelt die Minijob-Zentrale Jobs in Privathaushalten.

Sozialversicherung und Beiträge

  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber zahlen die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Unfallversicherung an die Minijob-Zentrale. Bei der Rentenversicherung beteiligt sich der Minijobber mit einem Eigenanteil, der vom Lohn einbehalten wird.
  • Pauschalversteuerung: Die Minijob-Zentrale zieht die einheitliche Pauschsteuer für geringfügige Beschäftigungen ein und leitet sie an das Bundeszentralamt für Steuern weiter.
  • Kurzfristige Minijobs: Bei kurzfristigen Beschäftigungen sind die Sozialabgaben geringer als bei Minijobs mit Verdienstgrenze.

Arbeitsrechte im Minijob

Minijobber haben grundsätzlich die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte, etwa beim Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz und Mindestlohn. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber ein schriftlicher Nachweis der Arbeitsbedingungen muss spätestens einen Monat nach Beginn ausgehändigt werden.

Service und Kontakt

Die Minijob-Zentrale bietet umfangreiche Informations- und Beratungsangebote – telefonisch, per E-Mail und über Online-Formulare. Sie stellt außerdem zahlreiche Broschüren, Tools und Formulare für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereit. Sie sorgt für einen reibungslosen Ablauf und rechtssichere Abwicklung aller geringfügigen Beschäftigungen in Deutschland. Sie ist zentrale Anlaufstelle für Arbeitgeber und Minijobber, übernimmt die komplette Verwaltung und bietet umfassende Beratung sowie digitale Services rund um das Thema Minijob.