Leistungen & Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung Pflegesachleistungen bezeichnen eine Art der Leistungserbringung der gesetzlichen Pflegeversicherung durch professionelle Pflegefachkräfte in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung.
Anders als beim Pflegegeld erhalten die pflegebedürftigen Personen keine direkten Zahlungen aus der Pflegeversicherung. Bei den Pflegesachleistungen handelt es sich um „Naturalleistungen“.
Die Pflegekasse schließt einen Vertrag mit einer Pflegeeinrichtung, welche dann die Leistungen für den Versicherten erbringt. Dabei kommt es zu einer direkten Finanzierung.
Themen auf dieser Seite
häusliche PflegeLeistungen nach Gesetz„Poolen“ von LeistungenPflegesachleistungen bei häuslicher PflegeDer Anspruch auf Pflegesachleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung wird nach Antragstellung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft.
In der häuslichen Pflege dienen die Pflegesachleistungen der Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes. Die Höhe der Leistungen unterscheiden sich von denen der Sachleistungen bei stationärer Pflege im Pflegeheim.Was leistet die Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege?Die Höhe der maximal erbrachten Leistungen hängt von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen ab. Alle Kosten, die über der festgelegten Leistungsobergrenze liegen, müssen vom Versicherten selbst getragen werden. Da der finanzielle Aufwand für eine professionelle Pflege größer ist als bei der Pflege durch einen Angehörigen, liegen die Obergrenzen der Pflegesachleistungen oberhalb der monatlichen Höhe des Pflegegeldes. Aufgrund der Gesundheitsreform der großen Koalition 2008 steigen die Pflegesachleistungen, mit Ausnahme der Zahlungen im Härtefall, zum 1.Januar 2012 noch einmal an.
Leistungskomplexe von Pflegediensten
Einzelne pflegerische Tätigkeiten werden zu verschiedenen Leistungskomplexen zusammengefasst. Dies sind zum Beispiel:
- Große Toilettte / Vollbad
- Kleine Toilette
- Transfer / An- und Auskleiden
- Hilfe bei Ausscheidungen
- Mobilisation
Höhe der Pflegesachleistungenab 1. Juli 2008ab 2010ab 2012ab 2013seit 2015 Pflegestufe "0"0 Euro0 Euro0 Euro225 Euro231 Euro Pflegestufe I420 Euro440 Euro450 Euro450 Euro468 Euro Pflegestufe I + Demenz420 Euro440 Euro450 Euro665 Euro689 Euro Pflegestufe II980 Euro1.040 Euro1.100 Euro1.100 Euro1.144 Euro Pflegestufe II + Demenz980 Euro1.040 Euro1.100 Euro1.250 Euro1.298 Euro Pflegestufe III1.470 Euro1.510 Euro1.550 Euro1.550 Euro1.612 Euro Pflegestufe III + Härtefall1.918 Euro1.918 Euro1.918 Euro1.918 Euro1.612 Euro
Leistungen durch Gesetze zugesichertDie versicherten Personen haben dabei Anspruch auf verschiedene Hilfeleistungen, die im Gesetz als Leistungspakete zusammengefasst werden. Jeder Pflegedienst muss sicherstellen, diese Leistungspakete mit Hilfe des geeigneten Personals erbringen zu können. Die Qualitätssicherung übernimmt der MDK, der jederzeit Kontrollen durchführen kann. Die erbrachten Leistungen werden dann pauschal pro Leistungspaket von der Pflegekasse vergütet.Zugesicherte LeistungenWaschen, An- und AuskleidenMobilisierung und Hilfe bei der MobilitätEssenszubereitung und Hilfe beim EssenHilfe beim Toilettengang etc.
Checklisten – zum Download
Das „Poolen“ von LeistungenPoolen' ist das Zusammenlegen von Leistungen eines Pflegebedürftigen mit den Leistungen von anderen Pflegebedürftigen. Dies wird zum Beispiel häufig von den Mitbewohnern und Mitbewohnerinnen in Senioren-WG’s in Anspruch genommen, da dadurch mehr Zeit für Zuwendungen entsteht. In einem Wohnhaus oder einer Wohngemeinschaft kümmert sich oft ein zugelassener Pflegedienst und nicht verschiedene Dienste um mehrere Pflegebedürftige. Dadurch können Zeit und Geld gespart werden, von dem dann zusätzliche Betreuungsleistungen bezahlt werden können. Die entstehenden Reserven beim Pflegedienst dürfen nur für Personen ausgegeben werden, die am Pool beteiligt sind.
Tipps der Redaktion
Pflegeversicherung finden Pflegeantrag stellen Pflegeversicherungen im Test